Zum 01.01.2020 sollten alle Kassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet und bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt angemeldet werden. Hierfür gibt nun höchstwahrscheinlich eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden.
Mit dem Kassenarchiv Online können die Kassendaten und zugehöriger Dokumente für die gesamte Dauer der 10-jährigen Aufbewahrungsfristen revisionssicher gespeichert werden.
Im Rahmen der Kassennachschau dürfen Betriebsprüfer seit Anfang 2018 jederzeit unangekündigt die Betriebsräume betreten.